Wohnfläche
Die Wohnfläche kann gemäß der DIN 277 mit der Netto-Grundfläche gleichgesetzt werden. Anders ist das, wenn man die Wohnflächenverordnung heranzieht, bei der gewisse Bereiche gar nicht bzw. nur zum Teil angerechnet werden dürfen.
Ganz gleich, welche Berechnungsgrundlage angesetzt wird. Wichtig ist, dass Sie als Bauherr über genau die Wohnfläche verfügen, die sie benötigen, um ihren Lebensraum voll genießen zu können. Dabei erhalten sie kompetente Unterstützung von unseren erfahrenen Hausberatern. Und sie haben die Freiheit der vollkommenen Freiheit bei der Planung von Grundriss und Architektur.
Sie haben Fragen? Wir finden gemeinsam mit Ihnen die Antworten darauf. So nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
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