- Anlage 1:
Beschluss des LG Frankfurt vom 10. Dezember 2013 bezüglich der Bestellung der MAZARS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum sachverständigen Prüfer für die Angemessenheit der Barabfindung der Minderheitsaktionäre und zum Verschmelzungsprüfer
- Anlage 2:
Finaler Entwurf des Verschmelzungsvertrags zwischen der ADCURAM Fertigbautechnik Holding AG und der BIEN-ZENKER AG vom 26. März 2014 einschließlich Anlagen
- Anlage 3:
Allgemeine Auftragsbedingungen