Gewährleistung
Gewährleistung bedeutet nichts anderes als Mängelhaftung. Werden Arbeiten nicht fachkundig und mit höchster Sorgfalt ausgeführt, kann der Bauherr den Bauunternehmer innerhalb der Gewährleistungsfrist haftbar machen.
Wir bei Bien-Zenker stehen natürlich voll hinter der Qualität Ihres Hauses und sorgen selbstverständlich dafür, dass – sollte doch einmal ein Fehler auftreten – der umgehend korrigiert wird.
Als Bien-Zenker Bauherr erhalten Sie von uns deshalb 30 Jahre Gewährleistung auf die Grundkonstruktion des Gebäudes, soweit die Güte des tragenden Holzrahmenwerks (Schwellen, Pfosten und Pfetten) der Gebäudeaußenwände sowie der tragenden Decken- und Dachbalken betroffen ist. Auf alle übrigen Leistungen im Haus geben wir Ihnen fünf Jahre Gewährleistung.
Sie haben Fragen? Wir finden gemeinsam mit Ihnen die Antworten darauf. So nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
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