Niedrigenergiehaus
Der Begriff Niedrigenergiehaus ist nicht eindeutig definiert. Meistens werden Häuser als Niedrigenergiehäuser bezeichnet, deren Primärenergiebedarf maximal 70 Prozent eines zur Berechnung herangezogenen, standardisierten Referenzgebäudes beträgt. Da dies wiederum der Mindestanforderung entspricht, die ein Neubau nach aktuellem Recht zur Erlangung einer Baugenehmigung erfüllen muss, sind quasi alle Neubauten Niedrigenergiehäuser.
Das heißt aber auch, dass ein Niedrigenergiehaus in Deutschland in der Regel nicht die strengeren Standards eines Effizienzhauses erfüllt. In jedem Fall sollten Sie als angehender Bauherr darauf bestehen, dass Sie vorab eine verbindliche Information erhalten, welcher Effizienzklasse ihr geplantes Haus entspricht, damit Sie wissen, mit welchen Energiekosten Sie rechnen können.
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