Rund um die maßgeschneiderte Immobilienfinanzierung stoßen zukünftige Fertighaus-Besitzer schnell auf verschiedene Fachbegriffe. Umso wichtiger ist, dass alle genau erklärt werden, damit Sie Ihre Entscheidung für die passende Hausbau-Finanzierung gut und vor allem fundiert auf Faktenbasis für sich treffen können. Die unabhängigen Finanzierungs-Services bei Bien-Zenker arbeiten mit genau dieser Transparenz – für Ihre Sicherheit und Passgenauigkeit der finanziellen Seite Ihres Projekts „Fertighaus bauen“.
Fertighaus-Finanzierung: Was bedeuten Grundschuld und Grundpfandrecht?
In den meisten Fällen wird Ihre finanzierende Bank eine Grundschuld ins Grundbuch als Sicherheit eintragen lassen. Dieses sogenannte Grundpfandrecht bedeutet, dass die finanzierende Bank Ihre Immobilie zwangsversteigern lassen kann, sollten Sie die monatlichen Raten nicht mehr aufbringen können. Dieser Fall ist für Bien-Zenker Baufamilien eher hypothetisch zu sehen, denn dank der umfangreichen Bien-Zenker Versicherungs-Services sind Sie selbst gegen unverschuldeten Jobverlust abgesichert. Im Einzelnen umfasst das Bien-Zenker Versicherungspaket:
- Wohngebäudeversicherung mit integrierter Feuerrohbauversicherung
- Elementarschadenschutz
- Bauherren-Haftpflichtversicherung
- Bau-Unfallversicherung
- zusätzlicher Baufinanzierungsschutz im Fall der unverschuldeten Arbeitslosigkeit
Hypothek beim Fertighaus-Bau vs. Grundschuld: die Unterschiede
Auch die Hypothek ist ein Grundpfandrecht. Im Unterschied zur Grundschuld bezieht diese sich jedoch auf ein konkretes Darlehen, also auf eine konkrete Forderung. Ihre Höhe sinkt mit der Tilgung des entsprechenden Darlehens kontinuierlich und liegt am Ende bei null. Die Grundschuld dagegen ist eine abstrakte Absicherung der Bank, die in voller Höhe bestehen bleibt. Hier wird allerdings am Ende der Abzahlungsperiode eine Löschungsbewilligung der Bank ausgestellt. Damit können Sie Ihre Immobilie ebenfalls lastenfrei stellen. Sie als Eigentümer gehen damit zum Notar und können die Grundschuld löschen lassen.
Grundschuld fürs Fertighaus nach Tilgung stehen lassen?
Die Löschungsbewilligung der Grundschuld ist für den Bankkunden kostenfrei, die notariellen Löschungsprozesse dagegen nicht. Bei einer Summe von 200.000 Euro beispielsweise betragen die Notarkosten für die Löschung zwischen 400 und 500 Euro – in der Regel etwas über 0,2 Prozent der Grundschuld ist die Faustregel. Möchten Sie diese Kosten sparen und lassen die Grundschuld im Grundbuch stehen, wandelt sich diese automatisch in eine Eigentümergrundschuld um. Damit haben Sie ein Art Blankohülle geschaffen, die Sie zum Beispiel – und dann ohne weitere notarielle Kosten – für die Finanzierung einer größeren Modernisierung nach einigen Jahrzehnten reaktivieren können. Es kann sich also lohnen, die Eigentümergrundschuld für alle Fälle vorzuhalten, denn sie lässt sich ganz leicht wieder neu nutzen. Jetzt aber wünschen wir Ihnen erstmal viel Freude beim Weg ins eigene Fertighaus. Lassen Sie sich gern einmal zu den Möglichkeiten beraten – die Bien-Zenker Experten sind mit Fachwissen und Freundlichkeit für Sie da!